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Energieausweise

update 1/2011
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Wenn Sie Ihr Wohngebäude verkaufen, vermieten oder verpachten wollen benötigen Sie einen gültigen Energieausweis nach EnEV

(Quelle: dena/BMVBS)

 
Wir bieten:

Energieausweise vom eingetragenen Aussteller
bei der Deutsche Energieagentur (dena) Nr: 131001

Bedarfs- und Verbrauchsausweise

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030-375 95 495

Ausweise für Nichtwohngebäude durch unsere eingetragenen Partner.
 

Und so könnte der Energiepass für Wohngebäude aussehen:

(Quelle: dena/BMVBS)

Der Energiepass gibt Aufschluss über die Bauweise und damit auch über die zu erwartenden Betriebskosten. Beim Verbrauchskennwert fließt auch stark das Nutzerverhalten ein, so würden je nach Nutzer und Verhalten unterschiedliche Kennwerte für das gleiche Gebäude gelten. Beim Bedarfskennwert wird aus der Gebäudehülle der Energieverbrauch abgeleitet ohne Einfluss des Nutzerverhaltens. Dieser Bedarfskennwert erlaubt eine Aussage über das Gebäude unabhängig vom Nutzer und sein Verhalten. Ein Bedarfsenergiepass ist teurer, erlaubt aber eine langfristige Aussage über den Gebäudezustand und die notwendigen Betriebskosten. U.A. bei Änderungen an der Anlagentechnik oder Gebäudehülle, wie z.B. Dämmmaßnahmen würde sich der Wert ändern.

Endenergiebedarf

Der Endenergiebedarf gibt die nach technischen Regeln berechnete jährlich benötigte Energiemenge für Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung an (Endenergieformen sind z.B. Heizöl, Kraftstoffe, Gas, Strom, Fernwärme).

Primärenergiebedarf

Der Primärenergiebedarf bildet die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes ab. Er berücksichtigt zusätzlich zum Endenergiebedarf auch die sog. "Vorkette" (Erkundung, Gewinnung, Verteilung, Umswandlung) der jeweils eingesetzten Energieträger (z.B. Heizöl, Gas. Storm, erneuerbare Energien).

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