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Die neue Bundesregierung (CDU/CSU/FDP) hatte 2010 für die nationalen Klimaschutzmittel eine qualifizierte Haushaltssperre verhängt und nach 2 Monaten wieder aufgelöst. Trotzdem
wurde in 2010 nach den alten Bedingungen nicht weiter gefördert!
Die Förderbedingungen wurden verschlechtert.
Die Richtlinie ist nun überarbeitet und es gibt nun weniger Förderung.
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Die neuen Förderbedingungen können Sie auf den Internetseiten vom Projektträger Jülich und dem Bundesumweltministerium (BMU) nachlesen.
Anträge konnten nur zwischen 1.1.2011 und 31.3.2011 eingereicht werden..
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Weiter unten sehen Sie die früheren Förderungen!
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1) Erstellung von umfassenden Klimaschutzkonzepten Förderung 70 %
Die Integrierten Klimaschutzkonzepte umfassen alle Klimarelevanten
Bereiche und Sektoren des Antragstellers
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2) Erstellung von Teilkonzepten zum Klimaschutz Förderung 70 %
Die Teilkonzepte sind deutlich detaillierter und beziehen sich auf
konkrete Gebäudepools (min. 10000 m², mind. 10 Gebäude) mit Maßnahmenkatallogen, Investkosten, Energiecontroling
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3) Begleitende Beratung bei der Umsetzung von 1) und 2) Förderung 70 %
Förderfähig sind Sach- und Personalkosten bis zu 3 Jahren
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4) Klimaschutztechnologien bei der Stromnutzung Förderung 25 %
Förderfähig sind innovative Beleuchtungs-, Steuer- und Regeltechnik
sowie hocheffiziente Pumpen im Bereich Heizung-, Klima- und Lüftungstechnik
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5) Entwicklung von Modellprojekten Förderung 70 %
Förderfähig sind die entwicklung von Modellprojekten für einzelne Vorhaben
z.B. im Bereich Gebäude, Verkehr usw. als auch für ganze Modellregionen
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6) Umsetzung von Modellprojekten mit CO2-Neutralität Förderung
Förderfähig sind z.B. die modellhafte, klimaschützende Sanierung von Nichtwohn-
nach eingesparter
gebäuden wie z.b. Schulen, Kitas, Sporthallen als auch Projekte in anderen Tonne CO2
Gebieten z.B. Verkehr.
max. 60% der
Mehrkosten
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Zuwendungsempfänger sind Gemeinden oder Gemeindeverbände (nicht kommunale Unternehmen), öffentliche und gemeinnützige Träger, Religionsgemeinschaften für Liegenschaften im bereich des
öffentlichen Erziehungs-, Bildungs- und Hochaschulwesen sowie der Kinder und Jugendhilfe und kulturelle Einrichtungen in privater oder gemeinnützuiger Trägerschaft in der Regel mit gesamtstaatlicher Bedeutung.
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Vorabinformationen auch hier bei USE unter der bundesweiten Rufnummer: 030-37595495 Hr. Dipl. Ing. Guido Krüßmann hat in der Vergangenheit bereits Energieberatungen mit großen Gebäudepools ähnlich der Teilkonzepte durchgeführt und ist
beim Institut für Urbanistik für die Durchführung von Maßnahmen im Rahmen der Klimaschutzinitiative gelistet.
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